In Deutschland ist die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1922 ff. BGB geregelt. Sofern kein Testament vorliegt, tritt diese gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hiebei werden die Verwandtschaftsgrade in einer Erbordnung unterteilt.
Ist der Erblasser jedoch nicht in Deutschland verstorben, so gilt das Erbrecht des Landes in dem der Sterbeort liegt. Da sich die Regelungen in jedem Land unterschiedlich gestalten, ist eine individuelle Beratung durch unsere Erbenermittler erforderlich.