Erbenermittlung und Nachlassrecherchen
Erbenermittlung durch Diplomhistoriker
Erbenermittlung und Nachlassrecherchen weltweit durch unsere Historiker. Wir von Kramer & Kollegen sind Ihr kompetenter Partner für genealogisch-historische Recherchen in Sachsen. Erfahrene Historiker ermitteln in Fragen der Erbschaftsregulierung und in Nachlassangelegenheiten.
Hochmotivierte Mitarbeiter und geschulte Erbenermittler finden erb- und anspruchsberechtigte Personen, die oft weit entfernt verwandt und durch große zeitliche Distanz, Krieg, Vertreibung, Emigration oder andere Ereignisse unbekannt sind.
Unsere Auftraggeber
Wir zählen unter anderem Behörden und Institutionen der Länder, Notare, Rechtsanwälte und Nachlasspfleger in ganz Deutschland zu unseren Auftraggebern. Auch Unternehmen deren Nachlassobliegenheiten maßgeblich für einen weiteren Fortbestand und wirtschaftlichen Erfolg sein können, gehören zu unseren Mandanten. Oft werden wir auch aus eigener Initiative tätig. National wie international.
Erben finden in aller Welt
Dank der weltweiten Vernetzung mit anderen Erbenermittlungen und dem Einsatz vertiefter Sachkenntnis, klassischer Ermittlungstechniken und modernster Computertechnik gelingt es uns in den meisten Fällen, Erben zu ermitteln und deren Ansprüche mit Hilfe unserer Partner gerichtlich durchzusetzen. Und das ohne Kostenrisiko für die Erben. Die Kosten einer Erbenermittlung hängen letztlich von mehreren Faktoren ab. Wie sich unser Honorar errechnet erfahren Sie hier.
Referenzen unserer Erbenermittlung
„… Ohne die Erbenermittlung der Firma Kramer & Kollegen hätten wir nie erfahren, dass wir ein Haus geerbt haben. Als Herr K. plötzlich vor unserer Tür stand und uns diese Neuigkeit überbrachte, fielen wir aus allen Wolken. Tausend Dank! …“
„… konnten wir dank ihrer Erbenermittlung bereits viele Fälle klären und nun das neue Gewerbegebiet erschliessen …“
„… Nach vielen Tragödien die unsere Familie in den letzten Jahren erleben musste, kam der Brief von Ihrer Erbenermittlung genau im richtigen Moment. Wir wussten nicht einmal, dass wir noch Verwandte in Amerika haben. Meine Frau und meine ganze Familie möchte Ihnen noch einmal von ganzem Herzen danken. …“
Erbenermittlung bei unbekannter Erbfolge
Ein Fallbeispiel: Sofern ein Nachlass nicht testamentarisch geregelt wurde, tritt in der Regel die gesetzliche Erbfolge ein. Wurde auch nach einer öffentlichen Bekanntmachung kein legitimer Erbe ermittelt, fällt das Erbe nach Ablauf eines gerichtlich festgelegten Zeitraums endgültig an den Staat.
Es ist jedoch immer möglich, dass legitime Erben existieren, die auf Grund unterschiedlichster Ereignisse lediglich keine Kenntniss von Ihrem Erbrecht haben. Hier beginnt die oft komplizierte, aufwendige und zeitintensive Tätigkeit der Erbenermittlung durch unser genealogisch-historisches Institut.
Die gesetzliche Erbfolge kurz erklärt
Der folgende Film des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz erklärt Ihnen in wenigen Minuten welche Erbfolge gilt und wann ein Testament sinnvoll ist.
Aktuelles zum Thema
Teilen Sie diesen Beitrag, wählen Sie Ihre Plattform!
Erbenermittlung und Nachlassforschung mit Extras
Erben suchen und finden
Seit nunmehr über 25 Jahren sind unsere Erbenermittler von Dresden aus erfolgreich in aller Welt unterwegs. Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten 1989, mussten enorm viele Restitutionsansprüche aufgeklärt und zahlreiche Alteigentümer ermittelt werden.
Während des Zweiten Weltkriegs und mit der Vertreibung und Enteignung vieler jüdischer Mitbürger durch das damalige Terrorregime im Deutschen Reich, gingen oft wichtige Nachweise auf Ansprüche und Hinweise auf die Aufenthaltsorte der Vertriebenen verloren.
Unsere Erbenermittlung hat es sich zur Aufgabe gemacht, unter anderem Erbansprüche dieser Geschädigten, den Verbleib der Angehörigen und teils noch unbekannten Erben zu klären und deren Erbansprüche zu realisieren.
Erbe verwalten, Erbe erhalten
Neben den klassischen Angeboten einer Erbenermittlung unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Verwertung des Nachlasses. Denn oft besteht das Erbe aus mehreren Erbanteilen an Grundstücken oder Immobilien. Diese können nur dann veräußert werden, wenn alle Anteilseigner im Vorfeld ermittelt wurden.
Wir beauftragen für Sie unter anderem die Begutachtung und Wertbestimmung der Immobilien. Wir holen interessante Kaufangebote für Sie ein. Und wir unterstützen Sie auch bei den Verhandlungen bis hin zum Verkauf der Immobilie.
Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung mit Behördenwegen und Notaren sind wir in der Lage, auf Wunsch, einen kompetenten Rundumservice anzubieten.